Prof. Dr. Olaf Rank Research - Consulting - Education
Der (Un)Sinn einer gesetzlichen Regelung von Homeoffice
Die Debatte um das Recht auf Homeoffice zeigt einmal mehr, wie realitätsfern der Wunsch der Politik sein dürfte, alle Aspekte des Arbeitslebens gesetzlich regeln zu können. Wie auch immer eine Lösung schlussendlich aussehen wird, die Chancen sind groß, dass die Regelungen letztlich am Bedarf von Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen vorbeigehen werden.
Seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr hat sich die Tätigkeit von Millionen von Beschäftigten aus Bürogebäuden ins Homeoffice verlagert. Dabei haben sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende besonders zu Anfang der pandemischen Situation ein großes Maß an Spontanität und Flexibilität bewiesen. Prozesse wurden angepasst, wo nötig Küchentische oder Esstische zu mobilen Arbeitsplätzen umfunktioniert und technische Ausstattungen verbessert. Zweifellos ist es notwendig, diese anfängliche Spontanität nach einem guten dreiviertel Jahr des Arbeitens von zuhause nun in einen Rechtsrahmen zu konsolidieren, der sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Sicherheit bietet.
Vor diesem Hintergrund enthält der Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Heil ohne Zweifel wichtige zu regelnde Aspekte wie Fragen nach dem Versicherungsschutz von Arbeitnehmern, dem Arbeitsschutz oder der Erfassung von Arbeitszeiten. Betriebsräte mahnen zurecht an, dass die Errungenschaften einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes an Arbeitsplätzen auch in Zeiten der Pandemie nicht auf Hockern und an Küchentischen geopfert werden dürften vor dem Hintergrund allzu erwartbarer gesundheitlicher Folgen.
So sinnvoll entsprechende verbindliche Regelungen also sein werden, so skeptisch bin ich, was die gesetzliche Verankerung des Homeoffice selbst sowie dessen zeitlichen Umfangs betrifft. Warum gerade eine pauschale Festlegung auf 24 Tage pro Jahr, mithin also zwei Arbeitstage im Monat, sinnvoll sein soll, erschließt sich mir nicht. Weil mit Hilfe des mobilen Arbeitens außerhalb der regulären Arbeitsräumlichkeiten insbesondere die Flexibilität der Arbeitsorganisationerhöht werden kann, erscheint mir auch die verbindliche Planung einer solchen Tätigkeitsausführung schon Monate im Voraus vollkommen realitätsfern.
Die Debatte ist einmal mehr geprägt von einem scheinbaren Interessensgegensatz zwischen Unternehmen einerseits und Beschäftigten andererseits. Zwar soll Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden, gleichzeitig erscheint es so, als müsse man alle Beteiligten davor beschützen. Bei allem berechtigten Einwand, Privat- und Berufsleben nicht grenzenlos miteinander verschwimmen zu lassen, haben doch viele Beschäftigte erkannt, dass die arbeitsplatzunabhängige Verrichtung ihrer Tätigkeiten mit mehr Vor- als Nachteilen für sie einhergeht. In ähnlicher Weise haben situationsbedingt auch solche Unternehmen die Vorzüge von Homeoffice schätzen gelernt, die vor der Pandemie noch skeptisch gegenüber mobilen Formen der Arbeit waren. Betriebe hingegen, die nach Beendigung der Krise wieder zu traditionellen Formen der Arbeitsorganisation zurückkehren wollen, werden auch hierfür ihre Gründe haben.
Wie so häufig bei organisationswissenschaftlichen Fragestellungen kann es auch bei der Debatte um Homeoffice nicht um die Identifikation der einen, besten Lösung gehen. Stattdessen existieren multiple Optima nebeneinander, die von unternehmensindividuellen Aspekten wie Unternehmenskultur, Arbeitsanforderungen und konkreten betrieblichen Abläufen abhängen werden. Anstatt also den Versuch zu machen, diese flexible Form der Arbeitsverrichtung in ein starres, rechtliches Korsett zu zwingen, sollte sich die Politik darauf beschränken, rechtssichere Rahmenbedingungen zu definieren, in denen Unternehmen, Arbeitsnehmervertreter und die Beschäftigten selbst die konkreten Bedingungen für Homeoffice aushandeln können. Weil flexible Formen der Arbeit vorteilhaft für alle Beteiligten sind, besteht die berechtigte Hoffnung, dass Unternehmen und Mitarbeitende wechselseitig vertrauensvolle Lösungen erarbeiten werden. Und sollte dies nicht gelingen, so sind weder Betriebe noch Beschäftigte aneinander gekettet. Auch hier dürfen wir darauf vertrauen, dass die Attraktivität eines Unternehmens am Arbeitsmarkt nicht zuletzt durch solche Regelungen beeinflusst werden, eines Einflusses der Politik bedarf es dazu nicht.
Prof. Dr. Olaf Rank - mail[at]olafrank.de - Tel. +49 (0)761 4537 5678 - Mobil +49 (0)176 4904 0200 - Impressum - AGBs - Datenschutz